Berufungsverfahren Datenbanken für die aktive Rekrutierung von Professorinnen

Die Universität Heidelberg richtet sich bereits seit April 2014 nach den Grundsätzen der „aktiven Rekrutierung“ an den Fakultäten. Grundlage hierfür sind das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg §4 (5), die Gleichstellungskonzepte der Universität Heidelberg 2009 und 2013 sowie der Senatsbeschluss zur Handreichung aktive Rekrutierung von April 2013. Zur Suche nach geeigneten Kandidatinnen können unter anderem die untenstehenden Datenbanken und Netzwerke herangezogen werden.

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