Ausschreibung Brigitte Schlieben Lange-Programm

UNIFY berät und informiert Nachwuchswissenschaftlerinnen über Forschungsförderungsprogramme der Universität Heidelberg, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) sowie anderer Einrichtungen der Wissenschaftsförderung, die sich besonders an Frauen richten. Ein Förderprogramm für Wissenschaftlerinnen ist das Brigitte Schlieben Lange-Programm von MWK. 

Ausschreibung Brigitte Schlieben Lange-Programm

Das Brigitte Schlieben Lange-Programm wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuletzt 2019 neu ausgeschrieben. Aktuell gibt es noch keine neue Ausschreibung. Wenn Sie sich für das Brigitte-Schlieben-Lange-Programm interessieren, können Sie sich gerne in den E-Mail-Verteiler (kontakt@lakog.uni-stuttgart.de) aufnehmen lassen, um über Neuigkeiten, wie eine Neuausschreibung des Programms, frühzeitig informiert zu werden.

Programm

Hier finden Sie nähere Informationen, sowie die notwendigen Formulare für die Antragsstellung aus 2019!

Mit dem Brigitte-Schlieben-Lange-Programm verfolgt das Land Baden-Württemberg das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen mit Kind(ern) bei der Qualifizierung für eine Professur zu unterstützen und ihnen somit eine größere Planungssicherheit während der Qualifizierungszeit zu bieten. Das Förderprogramm wird in drei unterschiedliche Linien unterteilt, wobei nur die Förderlinie I für die Wissenschaftlerinnen an der Universität Heidelberg relevant ist.

Förderlinie I

Diese Förderlinie richtet sich an Frauen mit Kind(ern), die ein Beschäftigungsverhältniss an einer Hochschule haben und sich in der Postdoc-Phase befinden. Wissenschaftlerinnen können bis zu zwei Jahre lang in einem Beschäftigungsverhältnis der Vergütungsgruppe TV-L EG 13 oder 14 gefördert werden. Im Regelfall fördert das MWK ein Beschäftigungsverhältnis von 50 Prozent eines Vollzeitäquivalents. Seitens der betreuenden Hochschule sind mindestens 25 Prozent eines vollen Beschäftigungsumfangs zu finanzieren. Die Finanzierung des Hochschulanteils ist durch das jeweilige Institut der Geförderten zu übernehmen. Erwartet wird, dass die notwendige Grundausstattung inklusive der erforderlichen Sachmittel seitens der Hochschule bereit gestellt werden (vgl. Richtlinien für Förderlinie I).

Förderanträge sind im Gleichstellungsbüro der Universität Heidelberg einzureichen. 

Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt durch eine zentrale Vergabekommission, an der das MWK, Vertreterinnen der Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten sowie externe Gutachterinnen teilnehmen.

Wir empfehlen den Antragstellerinnen sich bei UNIFY beraten zu lassen, insbesondere wegen der formalen Erfordernisse der Antragstellung.

Weitere Informationen

Brigitte Schlieben Lange-Programm (MWK Ausschreibung)