AusschreibungMargarete von Wrangell-Juniorprofessorinnen-Programm

UNIFY berät und informiert Nachwuchswissenschaftlerinnen über Forschungsförderungsprogramme der Universität Heidelberg, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) sowie anderer Einrichtungen der Wissenschaftsförderung, die sich besonders an Frauen richten. Ein Förderprogramm für Wissenschaftlerinnen ist das Margarete von Wrangell-Programm von MWK.

Bewerbungsfrist Margarete von Wrangell-Programm

Die Anträge von Junior- und Tenure-Track-Professorinnen aller Fakultäten der Universität Heidelberg sind bis zum 28. April 2025 (interne Bewerbungsfrist) fortlaufend als ein PDF-Dokument (max. Datenumfang 10 MB) über UNIFY – Unit for Family, Diversity & Equality (carmen.waiblinger@uni-heidelberg.de, bis Mitte September 2024 an marina.ladan@uni-heidelberg.de) an die Hochschulleitung, zu richten.

Programm

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) hat das Margarete von Wrangell-Programm im Jahr 2023 komplett neu ausgerichtet. Ziel des Programms ist es, mit Hilfe von strukturierten Postdoc-Positionen talentierte Frauen durch die von Unsicherheit geprägte Postdoc-Phase zu führen, das überproportionale Ausscheiden von Frauen in der Postdoc-Phase zu verhindern und hoch qualifizierte Talente dauerhaft für die Wissenschaft zu gewinnen. 

Zur Erreichung der Förderziele bilden Junior- bzw. Tenure-Track-Professorinnen mit einer kürzlich promovierten Wissenschaftlerin (i.d.R. bis zwei Jahre nach der Promotion) für max. drei Jahre ein Tandem.

Gefördert durch das MWK und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) wird ein dreijähriges Beschäftigungsverhältnis einer kürzlich Promovierten (100% VZÄ; TV-L EG 13 bzw. EG 14). Die jeweilige Hochschule beteiligt sich an der Förderung durch die Bereitstellung von weiteren Mitteln in Höhe von 15.000 Euro pro geförderter Mitarbeiterin, die ausschließlich für die Qualifikation der wissenschaftlichen Mitarbeiterin verwendet werden dürfen.

Antragsberechtigt sind alle Juniorprofessorinnen und Tenure-Track-Professorinnen nach § 51b LHG in den ersten 18 Monaten nach Dienstantritt.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, setzen Sie sich gerne mit Carmen Waiblinger (carmen.waiblinger@uni-heidelberg.de) oder Marina Ladan (marina.ladan@uni-heidelberg.de) in Verbindung.