Dimension Behinderung | chronische Krankheit | Neurodiversität

Behinderungen, psychische oder physische chronische Krankheiten, sind für viele Menschen Teil ihrer Lebensrealität.  Abläufe und Strukturen in der Arbeitsleben und dem Studium sind aber oft noch an einer physisch und psychischen „funktionierenden“ Norm ausgerichtet. Inklusion versucht, die dadurch entstehenden Barrieren und Ausschlussmechanismen zu identifizieren und abzubauen.

Behinderung | chronische Krankheit | Neurodiversität in Studium, Wissenschaft und Beruf

Laut der deutschlandweiten Onlinebefragung „Die Studierendenbefragung in Deutschland" haben 16 Prozent der Studierenden eine oder mehrere studienerschwerenden Beeinträchtigungen. Im Vergleich zu vorangegangenen Umfragen ist die Zahl stark angestiegen. Die häufigste Art der Beeinträchtigung sind Psychische Erkrankungen, gefolgt von chronischen Erkrankungen Mehrfachbeeinträchtigungen. Bei der Mehrheit der Befragten handelt es sich um eine nicht wahrnehmbare Beeinträchtigung. Es gibt starke Wechselwirkung mit anderen Diversitätskategorien. So ist der Anteil an studienerschwerenden Beeinträchtigungen bei Studierenden mit diverser oder anderer Geschlechtsidentität deutlich höher als bei cis-Studierenden. Bei Studierenden aus Deutschland  ist der Anteil höher als bei internationalen Studierenden und auch Studierende mit Pflegeaufgaben sind häufiger von studienerschwerenden Beeinträchtigungen betroffen als Studierende ohen Fürsorgeaufgaben. Studierende können Nachteilsausgleich beantragen, um eine chancegleiche Teilhabe zu ermöglichen und Diskriminierung zu vermeiden. Dies kann die Nutzung technischer Hilfsmittel bedeuten, aber auch (Studien)assistenz oder angepasste Rahmenbedingungen für Prüfungssituationen.

 

Unterstützung und Anlaufstellen an der UHD

Für Studierende

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, können sich Studierende direkt an das zuständige Prüfungsamt oder an die Prüfungsleitung wenden. Wichtig ist, dass Sie sich mit der jeweiligen Prüfungsleitung oder dem Prüfungsamt rechtzeitig in Verbindung setzen. Empfehlenswert ist außerdem, im Vorfeld Beratung und Information des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende und der Berater*innen  von TIS - Team Inklusives Studieren der Studierendenberatung einzuholen. Die Studierendenadministration berät und informiert zu einem möglichen Teilzeitstudium oder Beurlaubung. Für Unterstützung bei der Erstellung individueller Studienpläne ist die jeweilige Fachstudienberatung zuständig. Über das Autonome Gesundheitsreferat des StuRa kann eine Rückerstattung des Semesterticketanteils für Schwerbehinderte beantragt werden, außer bietet das Referat Beratung und eine Vorfallmeldung an. In belastenden Situationen ist die Psychosoziale Beratung für Studierende (PBS) eine wichtige Anlaufstelle.

Für Mitarbeitende

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung (schwer-) behinderter Menschen in die Universität, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Das universitäre Wiedereingliederungs-Management unterstützt und berät bei der Rückkehr an den Arbeitplatz nach längeren Ausfällen.