Beteiligte an der Universität Akteur*innen
Antidiskriminierungsarbeit ist eine Aufgabe aller an der gesamten Universität.
In verschiedenen offiziellen Mandaten und Kollektiven setzen sich Mitglieder an der Universität in unterschiedlichen Konstellationen für den praktischen, langfristigen Erhalt von Fairness, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung ein.
Sie finden Unterstützung zu Ihrem Anliegen durch vertrauliche Beratungsmöglichkeiten, aber auch auf offiziellem Dienstweg mit Ihrer Beschwerde. Wir empfehlen Ihnen immer ein vertrauliches Gespräch, um gut informiert, vorbereitet und gemäß Ihrem Wunsch begleitet die weiteren Schritte zu gehen.
Akteur*innen auf neutralem oder offiziellem Dienstweg
Gleichstellungsbeauftragte (vertraulich)
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretung setzen sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für Chancengleichheit von Frauen ein. Aufgrund der Intersektionalität schließt im Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsarbeit an der Universität vertrauliche Beratung von FLINTA* im wissenschaftlichen Bereich mit daran angrenzendem Fehlverhalten (z.B. Belästigung, Stalking und Diskriminierungen) mit ein.
Rektoratskommission Partnerschaftliches Verhalten
Die Rektoratskommission Partnerschaftliches Verhalten wird in ihrer diversen Zusammensetzung für die Verhandlung von komplexen Problemfällen (Mobbing, Stalking, Diskriminierung und sexueller Belästigung) einberufen. Fälle können von Dezernat 1, 2 und 5, zentraler Anlaufstelle, Senat sowie Rektor*in im Einverständnis mit den betroffenen Personen eingebracht werden. Die Rektoratskommission entscheidet über eine mögliche Klärung in der Schiedskommission und kann diese dafür einberufen.
Schiedsstelle Konflikte und Fehlverhalten
Bald hier zu finden:
Die Schiedskommission für Konflikte und Fehlverhalten ist eine unabhängige Ombudsstelle und Untersuchungskommission, die bei komplexen und strittigen Problemfällen von der Rektoratskommission partnerschaftliches Verhalten aus einem Pool von Mitgliedern einzelfallbezogen mit unbefangenen Personen eingesetzt wird. Die Aufgaben beinhalten Clearing, Beratung, Entwicklung von Lösungen, Erstellen eines Berichts und Empfehlungen an das Rektorat.
Ordnungsausschuss Studierende
Bald hier zu finden:
Der Ordnungsausschuss ist zur Regelung von Ordnungsverstößen eingesetzt, die von Studierenden nach § 62 a Abs. 1 LHG gegenüber Angehörigen der Universität ausgehen. Die Satzung über Ordnungsmaßnahmen informiert zur Zusammensetzung des Ausschusses, seinen Verfahren und möglichen Maßnahmen an der Universität Heidelberg.
AGG Beschwerdestellen
Bald hier zu finden:
Angehörige der Universität nach § 4 a (4) Landeshochschulgesetz (LHG) haben laut § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Recht, sich bei den zuständigen Stellen offiziell zu beschweren, wenn sie sich wegen eines Merkmals § 1 AGG benachteiligt fühlen. Die Stellen nehmen schriftliche Beschwerden entgegen, prüfen den Sachverhalt und hören weitere Beteiligte an. Anschließend werden ggf. Maßnahmen auch über andere Kollektive eingeleitet.