Fundament Antidiskriminierung Rechtliche Grundlagen

Die Antidiskriminierungsarbeit zu den Kontexten Diskriminierung (etwa in Form sexistischer, rassistischer, antisemitischer, antimuslimischer, ableistischer, trans- oder queerfeindlicher Handlungen oder Äußerungen), Belästigung, Mobbing, Stalking und Arbeits-/ bzw. Studienkonflikten basiert an der Universität Heidelberg auf verschiedenen gesetzlichen und hochschulrechtlichen Grundlagen.

Je nach Einzelfall kommen für Vorfälle verschiedene Rechtsgrundlagen zum Tragen und neben einer vertraulichen Erstberatung wird eine zielgerichtete, anwaltliche Beratung mit entsprechender Expertise empfohlen.

Neben geltenden Gesetzen auf Bundesebene gibt auf Landesebene das Landeshochschulgesetz (LHG) für die Hochschulen Vorgaben und erweitert mit § 4 a (4) den Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Baden-Württemberg für den Bereich Antidiskriminierung auf Mitglieder und Angehörige der Universität, die keine Beschäftigten sind (damit auch Studierende).

Weitere rechtliche Grundlagen zur Gleichstellungsarbeit finden Sie in der Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten und in der allgemeinen Sammlung rechtlicher Grundlagen bei UNIFY.

Grundlagen auf Bundes-, Landes- und Hochschulebene

Überblick zu Bundes- und Landesgesetzen

Auf Bundes- und Landesgesetzebene finden sich zahlreiche Regelungen zu den Themen Diskriminierung, Belästigung, Stalking - und auch Mobbing.

Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten

Eine respekvoller und fairer Umgang an der Universität Heidelberg ist in der Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten seit 2002 geregelt.